1. Voraussetzungen für die Begutachtung

Optimale Bedingungen für eine Begutachtung bestehen, wenn:

1.  Die fragliche / strittige Schreibleistung im Original (Siehe Punkt 5. bei Nicht-Originalen) vorliegt und

2. Qualitativ und quantitativ ausreichendes Vergleichsmaterial vorliegt.

2.1. Qualitativ: Das vielfältige Vergleichsmaterial representiert die spezifischen grafischen Charaktersitka der Schrift und ihre Variationsbandbreite unter unterschiedlichen Entstehnungsbedingungen.

Es sollten möglichst viele Vergleichsschriften vorliegen, die zeitnah zur fraglichen / strittigen Schreibleistung und unter vergleichbaren äußeren Bedingungen entstanden sind.

2.2. Quantitativ: Das Vergleichsmaterial soll auch in ausreichendem Umfang vorliegen.

Bei Unterschriften: ca. 20-25 unbefangen entstandene Unterschriften vom Namensträger, die zeitnah zur fraglichen / strittigen Unterschrift entstanden sind.

Ad-hoc geleistete Vergleichsunterschriften (Unterschriftproben): Die speziell für den Schriftvergleich geleisteten Unterschriften sollten unter vergleichbaren äußeren Bedingungen erfolgen – zum Beispiel: vergleichbares Schreibgerät (z.B. Bleistift, Faser- und Kugelscheriber),  vergleichbare Papierart (glatt, rau usw.), Papierformat (Größe, unliniert/liniert/kariert). Befindet sich die fragliche/strittige Schrift auf einem Formular / Vordruck (z.B. eine Quittung), dann sollten gleichartige Formulare  bei der Schriftprobe verwendet werden.

Bei Testschriften (z.B. Testamente): möglichst viel unbefangen entstandenes Vergleichsmaterial (Textschrifte, Eintragungen, Notizen usw.), das zeitnah zur fraglichen / strittigen Schreibleistung entstanden ist.

Ad-hoc geleistete Vergleichsschriftproben können unter Umständen notwendig sein. Für weitere Informationen zur Abname von Vergleichschriftproben bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.


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2. Wo finde ich geeignetes Vergleichsmaterial?

Fundstellenliste für unbefangenes Vergleichsmaterial:

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3. Schriftgutachten – Kosten

Gerichtsgutachten: Die Berechnung der Kosten für eine Begutachtung (ohne Materialkosten) richten sich nach § 9 Abs. 1, Honorargruppe 8 JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).  Der Arbeitsaufwand ist stark fallspezifisch und hängt sowohl von dem Untersuchungsauftrag, als auch von dem Umfang und der Komplexität der zu untersuchenden Urkunden bzw. Schreibleistungen ab. Für eine unverbindliche Schätzung der zu erwartenden Kosten setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.

Bei Aufträgen außerhalb gerichtlicher Verfahren wird eine Honorarvereinbarung getroffen (Honorar nach Stundensätzen bzw. pauschale Honorarvereinbarung).

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4. Dauer für die Erstellung eines Schriftgutachtens

Derzeit beträgt die durchschnittliche Dauer der Erstellung eines Schriftgutachtens ca. 4 – 5 Monate ab Auftragserteilung und Erfüllung der Begutachtungsvoraussetzungen. Dringende Fälle können nur nach Absprache übernommen werden.

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5. Begutachtung von Nicht-Originalen?

Eine Begutachtung von Unterschriften und Schreibleistungen, die nicht im Original vorliegen (Beispiele: Kopien, Faxen, Reproduktionen, Scans) kann nur eingeschränkt erfolgen. Die Gesellschaft für forensische Schriftuntersuchung e.V. hat die Richtlinie 4.1 erlassen, die den Umgang mit Nicht-Originalen regelt.

Wortlaut der Richtlinie 4.1. :

Gegenstand dieser Richtlinie sind Nicht-Originale handschriftlicher Schreibleistungen jeglicher Art, welche im Regelfall zwar ursprünglich mit einem für Handschriften geeigneten Schreibmittel auf einem geeigneten Schriftträger gefertigt wurden, jedoch für eine Forensische Handschriftenuntersuchung nur als Reproduktion zur Verfügung stehen.

Da Reproduktionen in unterschiedlichen Abbildungsqualitäten vorkommen, ist zunächst die vorliegende Analysierbarkeit bei der materialkritischen Einschätzung zu würdigen. Weiterhin führt das Fehlen des Originals zu zwei wesentlichen Untersuchungsdefiziten, welche bei der Befundbewertung sowie im Ergebnis zu berücksichtigen sind.

Einerseits sind die relevanten physikalisch-technischen Untersuchungen sowie mehrere wesentliche graphische Merkmalsklassen einer Erhebungs- und Bewertungsmöglichkeit nur eingeschränkt oder gar nicht zugänglich. Andererseits enthalten Nicht-Originale lediglich bildliche Darstellungen und sind nicht Originalen gleichzusetzen.

Es muss daher offen bleiben, ob ein kongruentes Originaldokument überhaupt existiert oder jemals existiert hat. Selbst wenn keine entsprechenden Manipulationsmerkmale erkennbar sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zu untersuchende Reproduktion eine Montage darstellt.

Diese Einschränkungen bei der Begutachtung von Nicht-Originalen und deren Auswirkungen auf das Ergebnis sind zu diskutieren und im Untersuchungsergebnis abzubilden. Konsequenterweise kann sich die Schlussfolgerung nur auf die untersuchte Handschrift beziehen, losgelöst von der Integrität des Dokumentes oder Kontextes.

Eine Begrenzung des Ergebnisses auf den tatsächlichen Untersuchungsausschnitt ist auch bei Originalen geboten, jedoch ist die Beurteilungsgrundlage und damit die Frage der Verallgemeinerbarkeit bei Nicht-Originalen sehr viel deutlicher zu thematisieren, um der Verantwortung gerecht zu werden.


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6. Absolute Altersbestimmung – Wie alt ist diese Schreibleistung?

Die relative Altersbestimmung einer Schreibleistung beschäftigt sich mit der Frage nach der zeitlichen Abfolge der Fertigung mehrerer Schreibleistungen.

Die absolute Altersbestimmung hingegen versucht den möglichst genauen Entstehungszeitraum einer Schreibleistung zu bestimmen. Das Themenkomplex „Absolute Altersbestimmung“ ist sehr vielschichtig und kann die Untersuchung mehrerer Materialien beinhalten – z. B. die Untersuchung einer Kugelschreiberpaste, die Datierung des Schriftträgers (Papieruntersuchung) usw.

Das Schriftalter von Schreibleistungen kann grundsätzlich durch zwei Verfahren bestimmt werden:

1. Durch chemisch-analytische Verfahren sowie

2. Durch schriftvergleichende Analysen von individuellen, zeitveränderlchen Schriftmerkmalen.

 

1. Zu den chemisch-analytischen Verfahren zählen:

1.1. Dünnschichtchromatographie (HPTLC)

1.2. Flüssigkeitschromatographie (HPLC)

1.3. Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS)

1.4. Raman-Spektrometrie u. a.

Im Rahmen der chemisch-analytischen Analysen versucht man anhand der ermittelten Daten (Inhaltsstoffen eines Schreibmittels, z. B.: Farbstoffe, Pigmente, Bindemittel, Lösemittel, usw.)
eine genaue Bstimmung des verwendeten Produkts (z. B. Kugelschreiber vom Hersteller XY, Modell 312KL, Farbe: schwarz) zu erreichen.

Durch eine genaue Produktbestimmung könnte die genaue Markteinführung des Produktes ermittelt werden (z. B. Markteinführung Jan. 1995). Ist eine Urkunde mit einem solchen Schreibmittel auf das Jahr 1985 datiert, so ergibt sich einen Widerspruch mit der Verfügbarkeit des Scheribmittels zum Zeitpunkt des angeblichen Entstehungszeitraums der Schreibleistung. Dieser Widerspuch kann nur durch eine Falschdatierung erklärt werden.

Eine weitere Untersuchug im Rahmen der chemisch-analytischen Analysen ist die Untersuchung auf altersveränderliche Eigenschaften von Materialien, z. B. die Alterungsgeschwindigkeit von Kugelschreiberpasten. Hier kann anhand der Alterungskurve einer Kugelschreiberpaste das ungefähre Alter der Schreibpaste, und damit der ungefähre Zeitpunkt der Auftragung dieser Schreibpaste abgeschätzt werden.

Beim Forensischen Schriftlabor und Urkundenlabor des Schriftsachverständigen Nikolay Nikov können keine chemisch-analytischen Analysen von Schreibpasten durchgeführt werden. Sollten solche benötigt werden, werde ich Sie an einen entsprechenden Kollegen weiterleiten.

Folgende altersbestimmende Untersuchungen können beim Forensischen Schriftlabor und Urkundenlabor des Schriftsachverständigen Nikolay Nikov durchgeführt werden:

1. Relative Altersbestimmung

und

2. Altersbestimmung einer Schreibleistung durch schriftvergleichende Analysen von individuellen, zeitveränderlichen Schriftmerkmalen

Bei dieser Schriftuntersuchung werden zunächst die Schreibmerkmale des Vergleichsschreibers, die sich im Laufe der Zeit verändert haben bestimmt. Anschließend folgt eine systematische Merkmalsanalyse und -vergleichung mit dem Ziel der zeitlichen Zuordnung individueller Entwicklungen und Veränderungen der Schriftmerkmale.

Zum Beispiel: Bei einer Schreibleistung, die auf das Jahr 1970 datiert ist, sind ausgeprägte Einzelmerkmale verschiedener grafischer Grundkomponenten anzutreffen, die in der individuellen Schriftentwicklung des Vergleichsschreibers erst ab dem Jahr 2000 beobachtet werden können.

Liegen all diese Voraussetzungen für eine sichere Altersbestimmung durch  Schriftmerkmalsuntersuchung vor, dann sprechen diese Befunde für eine Falschdatierung der Schreibleistung. Anders formuliert: Die entsprechende Schreibleistung ist [an dieser Stelle kommt eine Wahrscheinlichkeitsaussage, zum Beispiel: „mit hoher Wahrscheinlichkeit“] nicht vor dem Jahr 2000 entstanden.

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7. Relative Altersbestimmung von Schreibleistungen

Wird eine blanko geleistete Unterschrift zur Herstellung einer Urkunde verwendet oder aber wird eine Textschrift / ein gedruckter Text hinzugefügt kann durch die Bestimmung der Entstehungsreihenfolge einer Schreibleistung die Manipulation oft nachgewiesen werden.

Mehr zu dieser Untersuchung
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8. Typische Fragestellungen / Auftragsfragen

1. Stammt die Unterschrift / Schreibleistung auf der Urkunde vom Namensinhaber?  ( Ist die Unterschrift auf der Urkunde echt? )

2. Wurde das Testament von der Person Max Mustermann geschrieben und unterschrieben?

3. Von wem wurde die Unterschrift gefälscht?

4. Ist die Schreibleistung „XY“ / Unterschrift auf der Urkunde datumsecht? (Altersbestimmung)

5. Kann der Entstehungszeitraum der Schreibleistung bestimmt werden ? (Altersbestimmung)

6. Liegt die Unterschrift auf der Urkunde auf oder unter dem Lasertoner ? (Relative Altersbestimmung)

7. In welcher Reihenfolge sind die Schreibleistungen / Unterschriften X-Y entstanden? (Relative Altersbestimmung)

8. Wurde die Schreibleistung „XY“ / das Datum / die Worte „XY“ auf der Urkunde nachträglich hinzugefügt?

9. Stammt die handschriftliche Eintragung auf der Urkunde vom Urheber der restlichen Schreibleistungen?

10. Wurden alle Schreibleistungen / Unterschriften / Eintragungen mit demselben Schreibgerät gefertigt?

11. Sind Hinweise auf eine Blankofälschung vorhanden?

12. Finden sich Hinweise auf eine Montage- und/oder Transferfälschung der Unterschrift?

13. Ist die Unterschrift ein Original oder ein Nicht-Original (Kopie, drucktechnisches Produkt, sonstige Reproduktion)?

14. Können die geschwärzten Stellen wieder sichtbar gemacht werden?


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9. Welche Charaktereigenschaften hat der Schreiber? (Graphologie)

Wie Sie auf der Seite „Tätigkeitsfeld“ nachlesen können, werden vom Schrift- und Urkundenlabor des Schriftsachverständigen Nikolay Nikov keine graphologischen Gutachten im Sinne der SchriftDEUTUNG, sondern nur gerichtliche Schriftgutachten im Bereich der Gerichtlichen Schrift- und Urkundenuntersuchung erstellt.

Oft werden die Begriffe „Graphologie“ und „Gerichtliche Schriftvergleichung“ verwechselt.

Ähnlich sprechen manche Juristen von einem „graphologischen Gutachten“, wenn Sie eigentlich ein „Schriftgutachten“ bzw. „Schriftvergleichsgutachten“ im Sinn haben.

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